Wohnmobil Verkehrsregeln: Vermeide diese Fehler auf Reisen

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Mit dem Camper sicher unterwegs zu sein, steht an erster Stelle. Damit das gelingt, helfen dir auch die Verkehrsregeln für Camper und Wohnmobile. Doch was sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt genau für Reisemobile vor?

Gibt es spezielle Regeln für Camper und brauchst du einen speziellen Führerschein, um ein Wohnmobil zu lenken? Wir haben dir hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Straßenverkehrsordnung (StVO), Bußgeldkatalog und Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Camper zusammengefasst.

Rote Ampel

Inhaltsverzeichnis

1. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Deutschland

2. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Österreich

3. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Italien

4. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Frankreich

5. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Schweden

6. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Kroatien


1. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Deutschland

Mooveo Van beim Fahren (innen)

Auf deutschen Straßen gilt die StVO – die Straßenverkehrsordnung. Selbstverständlich gilt das auch für Camper und Wohnmobile. Doch was muss man als Urlauber beim Fahren beachten? Wie werden Wohnmobile und Camper in der StVO definiert und gibt es in Deutschland eine Anschnallpflicht im Camper? Diese und noch viele weitere Fragen zu Wohnmobil und Camper Verkehrsregeln in Deutschland werden dir im folgenden Abschnitt beantwortet:


Die Höchstgeschwindigkeit für einen Camper oder ein Wohnmobil ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges (bis oder über 3,5 t). In freigegebenen Abschnitten sollte dennoch aus Sicherheitsgründen die 120 km/h Marke nicht überschritten werden. Für Wohnmobile über 3,5 t gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Camper, kommt der Bußgeldkatalog ins Spiel. So drohen bei entsprechender Überschreitung bis zu 600€ und 3 Monate Fahrverbot – nicht nur mit dem Wohnmobil. Detaillierte Informationen zu den Tempolimits innerorts, außerorts und auf den Autobahnen sowie den Bußgeldkatalog und die Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil kannst du hier nachlesen.

Eine besondere Fahrerlaubnis ist für einen Camper und viele Wohnmobile nicht nötig. Dennoch spielt auch hier das Gewicht des Fahrzeuges wieder eine entscheidende Rolle. Denn ob ein Wohnmobil unter oder über 3,5 t wiegt, entscheidet darüber, welcher Führerschein notwendig ist.

Camper mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t gelten als normaler PKW und können mit jedem Führerschein der Klasse B oder BE gefahren werden. Wurde der Führerschein vor dem Jahr 1999 gemacht, habt ihr die Klasse 3 und könnt Reisemobile bis 7,5 t fahren. Bei einer Ausstellung des EU-Führerscheins nach 1999 müssen die Klassen C oder C1 (oder auch CE oder C1E) gemacht worden sein, um ein Wohnmobil bis 7,5 t fahren zu dürfen. In unserem Artikel, mit dem Thema Wohnmobil-Führerschein, bekommst du genaue Informationen.

Keine Sorge: Bei FreewayCamper sind fast alle Camper und Wohnmobile unter der 3,5 t Marke und dürfen somit von allen Camper-Liebhabern mit einem Führerschein der Klasse B oder BE gefahren werden. Einzige Ausnahme ist der RV Alkoven 750, für den du einen Führerschein der Klasse C benötigst.

Auch in einem Camper oder Wohnmobil gilt laut der StVO eine Anschnallpflicht. Alle Mitfahrer müssen im Fahrzeug angeschnallt bzw. durch ein entsprechendes Rückhaltesystem oder einen Kindersitz gesichert sein. Ein Camper ist von der Anschnallpflicht nicht ausgenommen!

Nein, das Herumlaufen im Camper oder Wohnmobil während der Fahrt ist nicht erlaubt. Alle Mitfahrer müssen angeschnallt auf ihren für die Fahrt vorgesehenen Plätzen sitzen. Ein Aufenthalt im hinteren Bereich des Campers ist während der Fahrt verboten.

Einen geeigneten Parkplatz für deinen Camper zu finden, ist nicht so einfach, wie mit einem kleinen PKW. Dennoch darf der Camper oder das Wohnmobil überall geparkt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Wenn also ein Parkplatz durch ein Verkehrsschild nur für PKW ausgewiesen ist, darfst du dort dein Fahrzeug auch nicht parken. Auch wenn die Parklücke zu klein für dein zu Hause auf vier Rädern ist, darfst du dort nicht parken. Abstellen auf dem Gehweg ist auch nur erlaubt, wenn dein Fahrzeug unter 2,8 t wiegt. Also achte bitte immer auf das Gesamtgewicht deines Campers.

Leider gelten diese Regelungen nur für Deutschland. Wenn du also eine Reise ins Ausland planst, solltest du dich vorher genau mit den örtlichen Regelungen vertraut machen.

Alle Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t gelten bereits als LKW. Deshalb müssen bei diesen Wohnmobilen die Tempolimits von LKW’s auf den Straßen und Autobahnen eingehalten werden. Wohnmobile mit einem Gewicht ab 3,5 t bis 7,5 t dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h schnell fahren. Außerorts gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Camper, die schwerer als 7,5 t sind, dürfen auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen ist eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h erlaubt. Auch beim Parken ist das Gewicht deines Campers entscheidend. Den aktuellen Bußgeldkatalog und die Straßenverkehrsordnung kannst du hier finden.


2. Wohnmobil und Camper Verkehrsregeln in Österreich

Pössl Roadcruiser auf der Straße

Da Österreich ein sehr beliebtes Land für Camping ist, haben wir hier die wichtigsten Regeln auf der Straße mit einem Camper zusammengefasst:


  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 100 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h (nachts, von 22 bis 5 Uhr auf Transitautobahnen: 110 km/h)
  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 70 km/h
  • Schnellstraßen: 70 km/h
  • Autobahnen: 80 km/h
  • durchgängige, gelbe Linie am Straßenrand: Halte- und Parkverbot
  • gestrichelte Linien: Parkverbot, Halten und Laden erlaubt
  • Linien auf dem Boden haben keine Geltung, wenn sie mit Schnee bedeckt sind. (Achtung bei Tauwetter!)
  • blaue Bodenmarkierungen: (kostenpflichtige) Kurzparkzone
  • Maximale Breite 2,55 Meter
  • Maximale Länge 12 Meter
  • All unsere Camper befinden sich in diesem Bereich und sind somit in Österreich zulässig
  • Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (zGg) nutzen Vignetten
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (zGg) wird über die GO-Box abgerechnet
  • Einige Streckenabschnitte sind bereits von der Maut befreit. Alle Infos dazu findest du hier.
  • Mitführen von Warnwesten in Österreich ist Pflicht
  • Auch ein Warndreieck und ein Verbandskasten müssen im Camper sein
  • Anschnallpflicht
  • Rauchverbot im Fahrzeug
  • Abreißseil/Sicherungsseil bei Wohnwagen (sowohl gebremst als auch ungebremst)
  • Derzeit noch keine rot/weiße Warntafel für den Fahrradträger
  • Ganztägiges Fahren mit Licht
  • Spezielle Verkehrszeichen


3. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Italien

Roadcruiser XL mit Surfboard in Italien

Italien ist ebenfalls ein beliebtes Camping-Ziel. Hier findest du alle wichtigen Regeln, welche du mit Wohnmobil und Camper in Italien beachten musst:


  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h (Ausnahme: Nässe + Führerscheinbesitz unter 3 Jahren - 90 km/h)
  • Autobahnen: 130 km/h (Ausnahme: Nässe + Führerscheinbesitz unter 3 Jahren – 110 km/h; Entsprechende Beschilderung auf dreispurigen Autobahnen pro Fahrtrichtung - 150 km/h)
  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen: 80 km/h
  • Autobahnen: 100 km/h
  • Weiße Linien: Kostenlos parken
  • Gelbe Linien: Nur mit Genehmigung parken (gilt für Bus, Anwohner, Taxis)
  • Schwarz-gelbe Markierung: Absolutes Parkverbot
  • Blaue Linien: Gebührenpflichtige Parkplätze
  • Grüne Linien: Zeitlich begrenztes Parkverbot
  • Maximale Breite 2,55 Meter
  • Maximale Länge 12 Meter
  • All unsere Camper befinden sich in diesem Bereich und sind somit in Italien zulässig
  • Schnellstraßen in Italien sind mautfrei
  • Für die Maut in Italien gibt es keine Vignette
  • Gebühren werden an jeder Mautstation fällig
  • Maut am besten in bar bezahlen – Kreditkartenzahlung nicht immer möglich
  • Mitführen von Warnwesten in Italien ist Pflicht
  • auch ein Warndreieck muss im Camper sein
  • Verbandskasten muss nicht verpflichtend im Camper sein
  • Anschnallpflicht
  • Rauchverbot im Fahrzeug, wenn sich darin Schwangere oder Minderjährige befinden
  • Promillegrenze 0,5 – Promillegrenze für Fahranfänger 0,0 (Führerscheinbesitz unter 3 Jahre)
  • Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oft höher als in Deutschland
  • Ampeln in Italien schalten direkt von Grün auf Rot – es gibt eine Ampelphase weniger


4. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Frankreich

Der komfortable Campervan 600 Pössl

Folgende Regeln solltest du beachten, wenn du dich auf die Reise nach Frankreich begibst:


  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen 110 km/h (Regen + schlechte Sicht 100 km/h)
  • Autobahn 130 km/h (schlechte Witterungsverhältnisse 110 km/h)
  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen 110 km/h (Regen + schlechte Sicht 100 km/h)
  • Autobahn 110 km/h
  • Weiße Linien: Kostenpflichtig parken
  • Gelbe Linien: Absolutes Parkverbot
  • Blaue Linien: Kostenlos oder kostenpflichtig parken (Beschilderung beachten)
  • Maximale Breite 2,55 Meter
  • Maximale Länge 12 Meter
  • All unsere Camper befinden sich in diesem Bereich und sind somit in Frankreich zulässig
  • Für die Maut in Frankreich gibt es keine Vignette
  • Gebühren werden an jeder Mautstation fällig
  • In einigen Städten Frankreichs gibt es eine City-Maut, hier benötigt man eine kostenpflichtige Umweltplakette
  • Mindestens eine Warnweste muss in Frankreich mitgeführt werden
  • auch ein Warndreieck und Verbandskasten muss im Camper sein
  • Anschnallpflicht
  • Rauchverbot im Fahrzeug, wenn sich darin Kinder unter 18 Jahren befinden
  • Promillegrenze 0,5
  • Ampeln in Frankreich schalten direkt von Grün auf Rot – es gibt eine Ampelphase weniger
  • Straßenbahnen haben in Frankreich Vorfahrt


5. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Schweden

Autobahn in Stockholm

Diese Regeln gelten für Wohnmobile und Camper in Schweden:


  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 70 km/h
  • Schnellstraße 110 km/h
  • Autobahn 110 km/h
  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 70 km/h
  • Schnellstraße 110 km/h
  • Autobahn 110 km/h
  • P-Zeichen ohne weiteres Zusatz-Zeichen als Beschilderung: Kostenlos parken
  • P-Zeichen mit Zusatz-Zeichen “AVGIFT”: Kostenpflichtig parken
  • Durchgehende oder gestrichelte gelbe Linie: Halteverbot
  • Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten
  • Maximale Breite 2,55 Meter
  • Maximale Länge 24 Meter
  • All unsere Camper befinden sich in diesem Bereich und sind somit in Schweden zulässig
  • In Schweden musst du keine Maut für Autobahnen bezahlen
  • Es gibt in manchen Gebieten jedoch City-Maut (Göteborg; Stockholm)
  • Beim bestimmten Brücken zahlt man ebenfalls Maut
  • Kennzeichen werden von Kamera erfasst und Maut wird postalisch per Rechnung zugestellt
  • Keine Warnwestenpflicht in Schweden, jedoch empfohlen
  • Warndreieck und ein Verbandskasten müssen im Camper sein
  • Anschnallpflicht
  • Promillegrenze 0,5
  • In Schweden muss ganztätig mit Abblendlicht gefahren werden
  • Im Winter muss Antifrostschutzmittel + Schneeschaufel im Fahrzeug sein
  • Strenge Alkoholbestimmungen – Strafen können sehr hoch ausfallen
  • Bußgelder in Schweden fallen generell sehr hoch aus


6. Wohnmobil & Camper Verkehrsregeln in Kroatien

VW Bulli California Ocean vor Meer

Wir verraten dir welche Verkehrsregeln du mit deinem Camper in Kroatien beachten musst:


  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 90 km/h (Fahrer jünger als 25: 80 km/h)
  • Schnellstraßen: 110 km/h (Fahrer jünger als 25: 100 km/h)
  • Autobahnen: 130 km/h (Fahrer jünger als 25: 120 km/h)
  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen: 80 km/h
  • Autobahnen: 90 km/h
  • Rote Parkzonen: Maximal 1 Stunde parken
  • Gelbe Parkzonen: Maximal 2 Stunden parken
  • Grüne oder blaue Parkzonen: Maximal 3 Stunden parken
  • Maximale Breite 2,55 Meter
  • Maximale Länge 18,75 Meter
  • All unsere Camper befinden sich in diesem Bereich und sind somit in Kroatien zulässig
  • Autobahnen in Kroatien sind meist mautpflichtig
  • Für die Maut in Kroatien gibt es keine Vignette
  • Gebühren werden an jeder Mautstation fällig
  • Es muss sich mindestens eine Warnweste im Camper befinden
  • Bei Panne oder Unfall muss von jedem Insassen, der den Camper verlässt, eine Warnweste getragen werden
  • Warndreieck und Ersatz-Glühlampen-Set muss sich im Camper befinden
  • Verbandskasten wird lediglich empfohlen
  • Anschnallpflicht
  • Promillegrenze 0,5
  • Mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt absolutes Alkoholverbot
  • In Kroatien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, es müssen jedoch Schneeketten an Board sein, sobald die Straße mit Eis oder Schnee bedeckt ist
  • Die Mitnahme von gefüllten Benzinkanistern als Reserve ist in Fahrzeugen verboten


Grundsätzlich gilt, dass du dich vor deinem Urlaub genau darüber informieren musst, welche Regeln in welchem Land gelten. Wenn du diese Regeln beachtest, steht deinem Traumurlaub mit Camper nichts mehr im Weg.

Gute Fahrt!

Dein FreewayCamper Team

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